Wir sind seit 1993 für Amts-, Landgerichte und Oberlandesgerichte, Justiz- und Maßregelvollzugseinrichtungen u.a. in Bayern, Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein sachverständig tätig. 

 

Im Rahmen langjähriger beruflicher Tätigkeit in verschiedenen Maßregelvollzugskliniken (Bayern, Niedersachsen, Hamburg) sowie im Justizvollzug (Niedersachsen) waren und sind wir bis heute mit der stationären, teilstationären und ambulanten Behandlung, wie auch der prognostischen Einschätzung von Untersuchungshäftlingen, Strafgefangenen, Sicherungsverwahrten (§ 66 StGB) und Untergebrachten im Maßregelvollzug (§§ 63, 64 StGB) befasst. Dazu zählt insbesondere auch die sachverständige Bewertung von sog. Therapiemaßnahmen / Behandlungsmaßnahmen für Straftäter, wie z.B. im Zusammenhang mit § 119a StVollzG.

 

Die an uns herangetragenen Aufträge zur Begutachtung von Personen stellen dabei beispielsweise Fragen zu deren Schuldfähigkeit (§§ 20 / 21 StGB), wie auch zur Indikation von Behandlungsmaßnahmen und Therapieformen (z.B. Indikation für Sozialtherapie).

Wir führen Behandlungsuntersuchungen durch und erstellen Therapie-, Lockerungs- und Gefährlichkeitsprognosen gem. den jew. gesetztlichen Vorschriften.

Bei der Erstellung der Gutachten folgen wir:

- den Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten (Boetticher, Nedopil, Bosinski, Saß (2005) in Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) Heft 2) und

- den Mindestanforderungen für Prognosegutachten (Boetticher, Kröber, Müller-Isberner, Böhm, Müller-Metz, Wolf (2006) in Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) Heft 10)

Wir sind in der Anwendung anerkannter wissenschaftlicher Vorhersageinstrumente (u.a. PCL-SV, PCL-R, HCR-20, SVR-20, Static-99, Stable-2007 und Acute-2007, RRS und LSI-R) geschult, routiniert und wir erstellen die beauftragten Gutachten termingerecht.

Im Zusammenhang mit der psychotherapeutischen Behandlung von Patienten im Maßregelvollzug, Inhaftierter im Justizvollzug und Personen mit Bewährungsauflagen verfügen wir über langjährige Erfahrungen in der Implementierung und Durchführung von Einzel- und Gruppentherapien (u.a. Sex Offender Treatment Programme (SOTP) und Reasoning and Rehabilitation Programm (R&R)).

Im Rahmen unserer psychologisch-forensischen Tätigkeit stehen wir interessierten Personen und Institutionen als Supervisoren zur Verfügung.

 

Von 2009 bis 2018 nahm Herr Sabel regelmäßig für die Psychotherapeutenkammer Hamburg an den Sitzungen der Arbeitsgruppe Forensik der Psychotherapeutenkammern der Länder teil. In diesen Zusammenhängen wurden für Hamburg Qualitätsanforderungen für sachverständig tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (einschl. KJP) festgeschrieben und im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde verabschiedet. 


Qualitätssicherung, u.a.:

- Regelmäßige Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen, u.a. Münchner Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Forensischen Psychiatrie (AGFP).

- Kontinuierliche Teilnahme an Intervisionen bzgl. forensischer Gutachten und bzgl. Psychotherapie.

Seit 2004 bis heute, anfänglich durch die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, seit dem 01.12.2017 durch die Psychotherapeutenkammer Hamburg, gem. den jew. kammereigenen Fortbildungsrichtlinien, als Forensischer Sachverständiger für Schuldfähigkeit und Prognose; Bereich: Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht anerkannt.

Diese Anerkennungen wurden und werden in regelmäßigen Abständen seitens der zuständigen Kammer überprüft und bedürfen der kontinuierlichen, fachspezifischen Fortbildung sowie durchgängig sachverständiger Tätigkeit.

 

Herr Sabel ist durch die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (Ptk-NRW) - u.a. nach eingehender Prüfung supervidierter Gutachten und dem Nachweis fachspezifischer Fortbildungen - als Sachverständiger nach § 16 Abs. 3 Maßregelvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen anerkannt. Auch diese Anerkennung ist durch erneute Nachweise in zeitlich festgelegten Abständen zu erneuern.

Anerkannter Supervisor im Rahmen des Fortbildungs-Curriculums Begutachtung und Psychotherapie von Straftätern der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN)

 

Sofern Sie ein Gutachten im Zusammenhang mit § 6 Waffengesetz wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

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