Psychotherapie als Leistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung

 

Sofern Sie über die Terminvergabestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hamburg einen Termin zur Sprechstunde oder Akutbehandlung zugewiesen bekommen haben, ohne dass wir die Möglichkeit hatten im Vorfeld Ihres Termins miteinander zu sprechen, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen.

 

Die Zuweisung eines Termines (Psychotherapeutische Sprechstunde oder Akutbehandlung) über die Terminvergabestelle steht nicht im Zusammenhang mit den  realen Behandlungskapazitäten unserer Praxis.

 

Es ist also möglich, dass Sie sogar bei der Terminvergabe zu einer Stunde Akutbehandlung noch nicht sicher sein können, in unserer Praxis einen freien Platz für diese Behandlung angeboten zu bekommen. Es kann also sein, dass Sie nur diese eine Stunde der Aktubehandlung bei uns zur Verfügung haben. Dies begründet sich darin, dass wir selbst über die Terminvergabe der KV keinen direkten Einfluss haben.

 

Wir erleben es leider häufig, dass diese Vergabepraxis für betroffene Patienten frustrierend ist. 

 

Sofern Sie weitere Fragen an uns haben, können Sie unsere telefonischen Sprechzeiten auf der entsprechenden Internetseite der KV entnehmen.

 

Sollte vor einem Termin, welchen sie bei uns über die Terminservicestelle der KV erhalten haben, eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit uns nicht möglich sein, bitten wir um Beachtung der nachstehenden Hinweise: 

 

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Krankenversicherungskarte dabei zu haben.

 

Klingeln Sie bitte nicht mehr als 2 bis 3 Minuten vor dem vereinbarten Termin.

 

Im Falle einer Akutbehandlung, bringen Sie bitte den "Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie" mit. Sie erhalten dieses Formular bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt Ihres Vertrauens. Dieser Konsiliarbericht ist wohl nicht "zwingend notwendig", er stellt jedoch eine wichtige Informationsbasis für den Erstkontakt dar.   

 

Sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie dies unbedingt mindestens 48 Stunden vor dem eigentlichen Termin telefonisch bei uns an. Sie vermeiden damit die Rechnungstellung eines sog. Ausfallhonorars in Höhe von 75,- €. 

 

Für sog. Selbstzahler und für Psychotherapie im Rahmen privater Krankenversicherungen gelten andere Regelungen.

Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich gerne telefonisch an. 

 

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